Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Auflösung eines Zinsswap-Geschäfts

Ausgleichs­zahlun­gen auf­grund der vor­zeitigen Auf­lösung eines Zins­swaps sind keine Werbungs­kosten bei den Ein­künften aus Vermie­tung und Ver­pachtung (BFH, Urteil v. 19.11.2024 – VIII R 26/21; veröf­fent­licht am 16.1.2025).