Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Auflösung eines Zinsswap-Geschäfts
Ausgleichszahlungen aufgrund der vorzeitigen Auflösung eines Zinsswaps sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BFH, Urteil v. 19.11.2024 – VIII R 26/21; veröffentlicht am 16.1.2025).

