Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie)

Ein therapeu­tischer Zweck im umsatz­steuer­recht­lichen Sinne kann auch dann vor­liegen, wenn eine Haar­wurzel­trans­planta­tion nicht auf die Ursachen des Haar­ausfalls einwirkt, sondern ledig­lich ihre Folgen be­seitigt (BFH, Urteil v. 25.9.2024 – XI R 17/21; veröf­fent­licht am 5.12.2024).