Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung

Es können nur solche vom Arbeit­nehmer getra­genen Auf­wen­dun­gen den geld­werten Vor­teil aus der Über­las­sung des Fahr­zeugs als Einzel­kosten min­dern, die bei einer (hypo­the­tischen) Kosten­tragung durch den Arbeit­geber Bestand­teil dieses Vor­teils und somit von der Abgel­tungs­wirkung der 1 %-Rege­lung erfasst wären (BFH, Urteil v. 18.6.2024 – VIII R 32/20; veröf­fent­licht am 14.11.2024).