Strom an Mieter aus PV-Anlage

Erzeugt der Vermieter von Wohnraum Strom über eine Photovoltaikanlage und gibt diesen an seine Mieter gegen Entgelt ab, handelt es sich laut XI. BFH-Senat bei der Lieferung an den Mieter – anders als ggf. bei Heizungsleistungen – nicht um eine unselbständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern um eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen berechtigt. Denn für den Mieter bestehe kraft Gesetzes die Möglichkeit, den Stromanbieter frei zu wählen, und die Stromlieferung werde getrennt und nach individuellem Verbrauch abgerechnet (Az.: XI R 8/21).

Nach oben scrollen