Innenumsätze
Eine aktuelle Entscheidung des EuGH dürfte bei so manchem Unternehmen für Erleichterung sorgen: Die Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze in der umsatzsteuerlichen Organschaft verstößt nicht gegen Unionsrecht. Dies gilt auch dann, wenn die vom Empfänger der Leistungen geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden darf.
Der Bundesfinanzhof hatte in der derzeitigen deutschen Rechtslage die Gefahr von Umsatzsteueraufkommensverlusten gesehen. Diese Zweifel teilte der EuGH nicht. https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=288150&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1