Corona: Schutz von Pauschalreisenden bei Insolvenz des Reiseveranstalters

Die Absicherung gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist auch dann anwendbar, wenn der Reisende aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurücktritt (EuGH, Urteil v. 29.7.2024 – C-771/22 und C-45/23 „HDI Global und MS Amlin Insurance“).