Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung

Das BMF hat am 10.7.2024 den Referentenentwurf einer „Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung“ veröffentlicht.

Die Verordnung sieht im Wesentlichen

  • eine deutliche Anhebung der Bagatellgrenze nach § 7 Absatz 2 MV für Zahlungsmitteilungen,
  • eine Konkretisierung der vom Bundesamt für Justiz nach § 4a MV zu übermittelnden Daten und
  • eine Änderung der bislang geltenden Übergangsregelung vor.

Durch die Änderung der Übergangsregelung sollen die Übermittlungsfristen auf Antrag verlängert sowie eine Befreiung von der elektronischen Übermittlungspflicht zugelassen werden können.

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