Wahlrecht: Sofort- und Zuflussbesteuerung im Rahmen einer Betriebsaufgabe

Ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, kann – wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des entsprechenden Gewinns wählen (BFH, Urteil v. 29.06.2022 – X R 6/20; veröffentlicht am 08.12.2022).